Attraktive Prämie

Beim Bausparen gelangen Sie in den Genuss der Wohnungsbau-Prämie*. Diese liegt bei 8,8 Prozent auf Ihre Einzahlungen. Der Förderhöchstbetrag pro Jahr liegt bei der Wohnungsbauprämie bei 512,00 Euro (alleinstehend) bzw. 1.024,00 Euro (verheiratet). Sie können somit pro Jahr 45 Euro / 90 Euro (8,8 % von 512,00 / 1024,00) Wohnungsbau-Prämie erhalten

 

* Es gelten Einkommens-Grenzen und weitere Voraussetzungen.

Wohnwirtschaftliche Zweckbindung

Für alle Bausparverträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, ist die Prämien-Begünstigung dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Sollte der Sparer das Bausparguthaben nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder Umbau einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden, muss er die Prämie zurückzahlen.

Ausnahme für Leute unter 25 Jahre

Eine Ausnahme von der dauerhaften Zweckbindung der Wohnungsbau-Prämie gilt für junge Leute unter 25. Diese haben eine flexiblere Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten hier gewisse Einschränkungen.

 

Mit der Wohnungsbau-Prämie belohnt der Staat Ihre Sparleistungen in einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall. Es gelten Einkommens-Grenzen und weitere Voraussetzungen. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über Ihre Möglichkeiten.

Volksbank Oyten eG
BLZ: 29165545
Tel.Nr.: 04207/696-0

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