Lassen Sie sich Ihre Geschenke vom Staat und vom Arbeitgeber nicht entgehen, sondern sparen Sie mit den vermögenswirksamen Leistungen.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zusätzlich zu Ihrem Gehalt vermögenswirksame Leistungen ganz oder teilweise. Maximal liegen diese bei 40,00 Euro im Monat. Neben diesem Geschenk vom Arbeitgeber unterstützt der Staat diese Einzahlungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Damit Sie diese Förderung erhalten können, darf Ihr zu versteuerndes Gehalt nicht über
17.900,00 Euro bei Alleinstehenden
35.800,00 Euro bei Verheirateten
liegen. Der Staat zahlt Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen und beim Fondssparen
Beim Bausparen gelangen Sie in den Genuss von gleich zwei Prämien. Neben der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent erhalten Sie ebenfalls die Wohnungsbau-Prämie in Höhe von 8,8 Prozent. Wie bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es auch bei der Wohnungsbau-Prämie Einkommensgrenzen. Damit Sie die Förderung von 8,8 Prozent erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über
25.600,00 Euro bei Alleinstehenden
51.200,00 Euro bei Verheirateten
liegen. Der Förderhöchstbetrag pro Jahr liegt bei der Arbeitnehmersparzulage bei 470,00 Euro und bei der Wohnungsbau-Prämie bei 512,00 Euro (alleinstehend) bzw. 1.024,00 Euro (verheiratet). Sie können somit pro Jahr 43 Euro (9 % von 470,00) Arbeitnehmersparzulage und 45 Euro / 90 Euro (8,8 % von 512,00 / 1024,00) Wohnungsbau-Prämie erhalten.
Beim Fondssparen erhalten Sie eine Prämie, die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat belohnt Ihre jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 18 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das eine Prämie von 72 Euro (18 Prozent von 400 Euro) im Jahr.
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